FÜ.B

Fachübergreifende Programmanforderungen (FÜ.B)

Name und Aktuelle Version

Anforderungskatalog für Fachprogramme in der Öffentlichen Verwaltung
Teilbereich: Fachübergreifende Programmanforderungen (Kriterien OKKSA FÜ.B)
5. Ausgabe
Version 5.03 vom 16.11.2016

Änderungen Ausgabe 4 ==> Ausgabe 5:

  • Gesetzesgrundlagen aktualisiert
  • Fachgremiumsänderungen
  • GoBD neu eingearbeitet
  • Vertiefung Dokumentation Zugriffsrechte
  • Geltungsbereich Mobile Datenverarbeitung (MDV) eingeführt
  • Datenart HSV (Hauptsachverhalt) ergänzt
  • Umfang Dokumentation definiert
  • Vertiefung Anforderungen an Änderungsdokumentation
  • Ort der Datenverarbeitung spielt eine Rolle
  • Prüfhinweise ergänzt
  • zahlreiche Kriterien korrigiert (s. Korrekturvermerke bei den Kriterien)
  • allgemeine Fehlerkorrektur

Beschreibung des Fachgebietes

Jedes Programm für den kommunalen Einsatz muss bestimmte qualitative Mindestanforderungen erfüllen. Im Rahmen des Abschnitts "Fachübergreifende Programmanforderungen" sind Aspekte der Softwarequalität dargestellt, welche in allen Einsatzbereichen gelten.

Folgende Programmaspekte werden dabei betrachtet:

  • sichere Speicherung, übersichtliche Darstellung, Druckbarkeit und Archivierung von Sachverhalten und Vorgängen,
  • Klarheit und Sicherheit von Abläufen und Bedienvorgängen,
  • Korrektheit von Berechungen und Algorithmen,
  • Fachlicher Zugriffsschutz, Personendatenschutz,
  • Protokollierung von Verarbeitungsvorgängen,
  • Ablaufsicherheit,
  • Qualität und Korrektheit der Benutzer- und Systemdokumentation,
  • Online-Hilfe,
  • Benutzerverwaltung,
  • Schnittstellenqualität,
  • Einbindung von Signaturanwendungskomponenten in Fachverfahren,
  • Nutzung von browserorientierten Bedienoberflächen im Intranet- und Internetumfeld.

Die fachübergreifenden Programmanforderungen widerspiegeln wichtige allgemeine Grundsätze der Nutzung von automatisierten Verfahren für den Finanzbereich, wie sie in den GoB, GoBD, Sicherheits-, Datenschutznormen und weiteren für Kommunen geltenden  Gesetzen und Vorgaben formuliert sind.

OKKSA präferiert eine Prüfung  nach fachübergreifenden und fachspezifischen Kriterien. Deshalb werden bei Prüfungen nach den OKKSA Kriterien auch die fachgebietsspezifischen Kriterien des jeweiligen Softwareeinsatzgebietes (z. B. Doppik) mitgeprüft (siehe auch Zertifizierungen). Ein entsprechend geprüftes Fachverfahren muss also immer mindestens nach FÜ.B und einem fachspezifischen Anforderungskatalog gerpüft sein.

Geltungsbereiche

Beginnend mit der 4. Ausgabe des Kriterienkataloges (ab 2011) wurden auch für den fachübergreifenden Kriterienkatalog Geltungsbereiche eingeführt. Diese sind der Tatsache geschuldet, dass man nur Funktionen prüfen kann, die im Programm auch tatsächlich relevant sind und angeboten werden. Entsprechend dem Kriterienumfang wurden folgende Geltungsbreiche gebildet:

Geltungsbereich Bedeutung Erläuterung
PBD PersonenBezogene Daten Im Programm treten personenbezogene Daten als Primärdaten auf (also nicht nur in Logdateien oder Daten der Programmbenutzer).
MDV Mobile DatenVerarbeitung Das Programm verfügt über Ansichts- und Verarbeitungskomponenten, die Programm-daten auf einem mobilen Gerät (z. B. Smartphone) speichern bzw. verarbeiten. Die mo-bile Nutzung des Programms unter Zugriff auf gespeicherte personenbezogene Daten ist dabei explizit als Nutzungsszenario konzipiert.
IOB InternetOrientierte Bedienung Das Programm kann über das Internet (nicht ausschließlich Intranet) mit Standard-Browsern als Bedienoberfläche genutzt werden (betr. Kapitel FÜ11). Das entspricht im Wesentlichen dem Szenario einer Cloud-Lösung.
SIG SIGnaturverwendung Im Programm werden Signaturkomponenten verwendet (betr. Kapitel FÜ12).

Der Geltungsbereich eines Kriteriums ist jeweils als zusätzliche Kennzeichnung unter dem Kriterium dargestellt.

OKKSA-Center

Folgende Personen arbeiten bei der Überarbeitung zur 5. Ausgabe im OKKSA-Center (=Fachgremium) mit: 

  • Dr. Uwe Schwochert, TRUSTBIT Prüfstelle für Fachprogramme - Redaktion,
  • Georg Bollmann,  Stadt Dortmund,
  • Stephan Di Nunzio, Zertifizierungsstelle bei TÜV Informationstechnik GmbH,
  • Carsten Gerlach, TCI Rechtsanwälte Berlin,
  • Dr. Axel Gutenkunst, Evangelischen Kirche in Deutschland,
  • Oliver Maas, Kommunales Forum für Informationstechnik Schleswig Holstein,
  • Ludwig Maiworm, Hochtaunuskreis,
  • Marcus Meiners, Gemeindeprüfungsanstalt NRW,
  • Lars Riedel, DATEV e. G. (Vertreter des OKKSA Herstellerbeirats)
  • Christian Prietz, Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein,
  • Dr. Karen Verbist, Stadt Marburg,
  • Roland Wolf, Softwarequalität und Prüfung in der öffentlichen Verwaltung.

Leseprobe

Eine Leseprobe des Kriterienkatalogs FÜ.B ist hier zu finden.

Weiterführender Hinweis

Der Redakteur des Fachgremiums, Herr Dr. Schwochert, veröffentlicht regelmäßig Fachartikel zu den  Einzelaspekten dieses Kriterienkataloges . Eine Auswahl dazu ist hier zu finden.

Stand dieser Informationen: 15.02.2019