Mitgliedschaft

Verein

Wir freuen uns, wenn Sie dem Verein als Mitglied beitreten möchten. Mitglied bei OKKSA e.V. kann jeder werden, der persönlich oder beruflich Interesse an der Verbesserung der Qualität von Softwareprodukten hat, die für den Facheinsatz in der Öffentlichen Verwaltung bestimmt sind. Es sollte daher selbstverständlich sein, dass sich Interessenten mit den Zielen und Prinzipien von OKKSA identifizieren können. Bitte lesen Sie dazu die Satzung des OKKSA e.V.

Mit Ihrer Mitgliedschaft im OKKSA e.V.  fördern Sie Entwicklung und Kommunikation bundesweit nachnutzbarer Spezifikationen für Verwaltungssoftware und damit nachhaltig die Entwicklung eines liberalen Softwaremarktes auf hohem Niveau!

Die Mitgliedschaft in OKKSA e.V. können nach der Satzung natürliche und juristische Personen (Körperschaften, Behörden, Verbände, Unternehmen usw.) erwerben. Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 50,00 €. Für Mitwirkende an den Fachgremien gibt es Ausnahmeregelungen.

Achtung: OKKSA e. V. ist an einer stabilen Mehrheit von Software-Anwendern aus kommunalen und kirchlichen Verwaltungen unter den Vereinsmitgliedern interessiert.

OKKSA e.V. bietet seinen Mitgliedern: 

  • Mitgestaltung einer einheitlichen Systematik für Softwareanforderungen,
  • regelmäßige Informationen über die Entwicklungen von Anforderungen an Fachprogramme für die Öffentliche Verwaltung,
  • bevorzugte Berücksichtigung und ermäßigte Teilnehmergebühr bei Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen und Kongressen,
  • ermäßigten Bezug aller Publikationen des OKKSA e.V. sowie die
  • Teilnahme an den jährlichen Mitgliederversammlungen und den angeschlossene Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen zu aktuellen Themen der Softwarequalität.
Neu: Auf Beschluss der Mitgliederversammlung 2009 erhält jedes neue Vereinsmitglied aus einer kommunalen oder kirchlichen Verwaltung einen OKKSA Kriterienkatalog gratis. Details dazu s. Antragsformular.

Bitte laden Sie sich das Antragsformular herunter, drucken dieses aus und senden es vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Fax an einer der genannten Adressen.

 

Förderkreis

Sollte Ihrerseits eine vereinsrechtliche Bindung nicht erwünscht oder möglich sein, besteht aber trotzdem der Wille zur Unterstützung der Vereinsziele, so gibt es die Möglichkeit einer fördernden Mitwirkung ohne den Erwerb der Mitgliedschaft. Es genügt in diesem Fall eine formlose Erklärung, die jederzeit widerrufen werden kann.

Vielen Dank für Ihr Interesse an OKKSA e.V.!